Gastaufnahmebedingungen *** Ferienwohnung Haus Nahetal
1. Der Gastaufnahmevertrag/die Buchung ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt und zugesagt bzw. bereitgestellt worden ist. Schriftform ist nicht zwingend erforderlich.
2. Der Abschluss der Buchung/ des Gastaufnahmevertrages verpflichtet den Gast und den Gastgeber zur Erfüllung des Vertrags, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen wurde.
2.1. Der Gast und der Gastgeber nehmen nicht teil an der Verbraucherstreitbeilegung. www.ec.europa.eu/consumers/odr/
3. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten. Die Verpflichtung entfällt, wenn es dem Gastgeber aufgrund eines für ihn unabwendbaren Ereignisses oder bei höherer Gewalt nicht oder nicht mehr rechtzeitig möglich war, die Wohnung rechtzeitig vertragsmäßig zur Verfügung zu stellen.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Absage/Nichteinhaltung der vertraglichen Leistungen den bei der Buchung vereinbarten Preis -10% zu bezahlen.
4.1. Entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen wird der Gast darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§312g Abs. 2 Satz1 Ziff. 9BGB) bei Gastaufnahmeverträgen, die im Fernabsatz (Telefonanrufe, Kataloge, E-Mails, Briefe, Telekopien, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziff. 5 dieser Gastaufnahmebedingung). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Gastaufnahmevertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung von Ihnen als Verbraucher geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
5. Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z.B. Nichtraucherwohnung, keine Haustiere), um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen. Bis zur Vergabe an Dritte hat der Gast den Mietpreis -10% zu bezahlen.
6. Der Gastgeber stellt dem Gast die Ferienwohnung und die dazugehörende Einrichtung in vollem Umfang für die gesamte Aufenthaltsdauer gemäß der Buchung vereinbart zur Verfügung.
7. Der Gast ist verpflichtet, die Wohnung, die Einrichtung, das Haus und den Außenbereich pfleglich zu behandeln. Die in der Wohnung befindlichen Informationen, die Hausordnung, Mülltrennung, RAUCHVERBOT ist zu beachten und einzuhalten.
8. Bei nicht fristgerechter Bezahlung und bei schwerwiegenden Zuwiderhandlungen, sowie wenn der Gast Anlass zur Vermutung gibt, das er sich nicht an die Vereinbarung mit dem Gastgeber hält, bzw. betrügerische Absichten zu vermuten sind und um drohenden Schaden abzuwenden ist der Gastgeber und dessen Beauftragter berechtigt, insbesondere bei absichtlicher Verursachung grober Verschmutzung oder Zerstörung der Wohnung und ihrer Einrichtung bzw. des Gebäudes und des Außenbereichs, den Vertrag fristlos zu kündigen. Ggf. schon vor Anreise dem Gast den Zutritt zu verweigern. Der Gast haftet gegenüber dem Gastgeber für den von ihm verursachten Schaden in vollem Umfang, dies umfasst den gesamten Aufwand zur Wiederherstellung und Wiederbeschaffung zerstörter oder unbrauchbarer Sachen. Die Mietkosten hat der Gast abzüglich 10% weiter zu bezahlen, sowie unter Umständen den Mietausfall für die Dauer der Reparatur/Reinigung und Wiederherstellung. Bei mehreren Gästen haften diese Gesamtschuldnerisch.
9. Internetnutzung, die Nutzung des Internets ist nur im gesetzlich zulässigen Rahmen erlaubt. Jede strafbare Handlung, insbesondere die Nutzung von TAUSCHBÖRSEN bzw. FILE SHARING – SYSTEM, sowie kostenpflichtige Downloads o.ä. ist untersagt! Bei Zuwiderhandlungen, wenn daraus Kosten entstehen, es zu einer Anzeige bzw. zu Forderungen Dritter kommt haftet der Gast dafür in vollem Umfang. Dies betrifft auch für den Vermieter anfallende Anwalts- und Gerichtskosten sowie Gebühren und Aufwendungen.
10. Der Gastgeber und dessen Beauftragter sind berechtigt die Wohnung auch im Falle der Abwesenheit des Gastes zu betreten um Gefahren und drohende Schäden abzuwenden.
11. Kaution, diese ist zusammen mit der Miete zu entrichten und wird erst nach beendeter mängelfreier Endreinigung siehe auch Punkt 8 sowie die Hausordnung, per Banküberweisung rückerstattet.
12. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebssitz des Gastgebers.
Nohfelden, den 02.01.2023
Zusatzvereinbarung ab 2020 wg. Sars-Cov2/Corona/Covid19
Aufgrund der Umstände bedingt durch die Pandemie die uns im Jahr 2020 überrollt/e wird folgende zusätzliche Vereinbarung getroffen:
- Diese Vereinbarung ist ein Zusatz zu den Gastaufnahembedingungen und zur Hausordnung, diese werden dadurch nicht außer Kraft gesetzt, jedoch Punkt 2 der Gastaufnahembedingungen ändert sich, bzw. wird erweitert. Siehe hierzu Punkt 2 der Zusatzvereinbarung.
- Sollte eine Anreise/Vermietung aus Sicht des Vermieters mit Kenntnis zur Lage vor Ort, sowohl für den Gast als auch für den Vermieter als nicht zu verantworten/zumutbar sein, bzw. durch behördliche Anordnung untersagt sein kann der Vermieter kurzfristig bis zur Anreise den Vertrag kündigen/stornieren. In diesem Falle erhält der Gast den bis dahin gezahlten Mietpreis in voller Höhe zurückerstattet. Anspruch auf weitere Zahlungen wie Schadensersatz besteht nicht. Der Gast wird umgehend über Entwicklungen die eine solche Maßnahme erforderlich machen informiert.
- Sollte der Gast und/oder die mitreisende/n Person/en krank sein, sich in Quarantäne, egal ob angeordnete oder freiwillige, befinden ist eine Anreise nicht möglich, der Vermieter ist über diesen Umstand umgehend zu informieren. In diesem Falle tritt Punkt 4 der Gastaufnahembedingungen in Kraft.
- Eine Gefährdungslage für den Gast, den Vermieter und den nachfolgenden Gast muss unter allen Umständen ausgeschlossen werden, darum ist der Gast verpflichtet sich an die Auflagen für den Infektionsschutz zu halten, siehe den folgenden Punkt 5.
- Erhöhter Infektionsschutz macht die genaue Einhaltung der Hausordnung in allen Punkten unumgänglich. Zusätzlich verpflichtet sich der Gast mit Erhalt dieser Zusatzvereinbarung weitere Arbeiten selbst ausführen, hierunter fallen:
- Betten sind abzuziehen, Bettwäsche ist auf links zu drehen, Reißverschlüsse sind zu schließen, die Bettwäsche ist in der Waschküche im bereitgestellten Behälter ordentlich abzulegen.
- Im separaten WC und im Badezimmer alle persönlichen Gegenstände entfernen, Mülleimer leeren, ggf. von Verschmutzung zu säubern, neue Müllbeutel einsetzen. Dusche, Waschbecken und WC putzen.
- Fußböden kehren/saugen und putzen. Dafür benötigte Hilfsmittel stehen dem Gast in der Wohnung/Wandschrank, ggf. auch in der Waschküche zur Verfügung. Dem Gast ist es überlassen ob er eigenes Reinigungs-Equipment mitbringt.
- Die gesamte benutzte Wäsche wie:
- Hand-/Duschtücher
- Geschirrtücher und Spüllappen
- Tischdecken
- Wolldecken
- Putzlappen
- Sind ebenfalls in der Waschküche im bereitgestellten Behälter ordentlich abzulegen
- In Wohnzimmer, Esszimmer und Küche ist:
- alles sauber gespült und abgetrocknet an seinen Platz zurück zu räumen
- alle persönlichen Gegenstände, Lebensmittel und/oder Verunreinigungen sind zu entfernen und zu beseitigen
- Kühlschrank ausschalten, ausräumen, auswischen, Türe ist geöffnet
- die Oberflächen sind abzuwischen und zu trocknen
- Herd und Backofen sind ebenfalls von Verschmutzungen zu reinigen
- Müllbehälter leeren, ggf. auswischen, frischen Müllbeutel einsetzen, der Müll ist aus der Wohnung in die dafür vorgesehenen Behälter zu verbringen
- Bei Fragen und Problemen ist der Vermieter umgehen zu befragen/informieren
- Wahlweise kann der Gast eigene Wäsche, Bettwäsche, Hand-/Dusch-/Spül-/und Abtrocktücher sowie Tischwäsche mitbringen. Dies bitte bei der Buchung direkt angeben damit die Wohnung entsprechend übergeben werden kann.
- Der Gast hat behördlich verhängte Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen, die zum Zeitpunkt seiner Reise gelten einzuhalten.
- Gastaufnahmevertrag/-bedingungen, Hausordnung und Zusatzvereinbarung sind Bestandteile der Buchung, sie sind zu beachten und einzuhalten.
- Weitere wichtige Hinweise zu einer Buchung in „Corona-Zeiten“:
- Aufgrund der Problematik durch die Pandemie können wir bis auf weiteres keine Kurzaufenthalte annehmen!
- Es dürfen nur Gäste aus einem Haushalt anreisen.
- Da wir heute noch nicht wissen was morgen bzw. in einigen Wochen oder Monaten sein wird bitten wir Sie um Verständnis, dass wir hier ggf. nicht zu den tgl. aktuellen Vorgaben und Auflagen Informationen geben können. Sollten Sie hierzu Fragen haben dürfen Sie sich aber gerne an uns wenden.
- Zur Reinigung der Wohnung benötigen wir zu ihrem, zu unserem und zum Schutz der nächsten Gäste einen wesentlich längeren Zeitraum.
- Sie als Gäste müssen unbedingt alle Vereinbarungen aus der Hausordnung, der Zusatzvereinbarung und den Gastaufnahmebedingungen einhalten.
- Reisegruppen dürfen nicht anreisen, sollte es sich um eine Gruppe handeln müssen Sie dazu umgehend Auskunft erteilen.
- Sollten Sie sich innerhalb vier Wochen vor Anreise im Ausland aufgehalten haben muss dies umgehend mitgeteilt werden.
- Sie sind dazu verpflichtet uns alle Namen-, Adressdaten und Telefonnummern der Mitreisenden Personen anzugeben.
- Die aktuell gültigen Vorgaben erfahren Sie gerne auf Anfrage.
Wir verweisen auf die DSGVO und unsere Gastaufnahmebedingungen:
https://www.haus-nahetal.de/?page_id=109
https://www.haus-nahetal.de/?page_id=14
Hausordnung
Liebe Gäste,
mit viel Fleiß, Mühe und Liebe zum Detail haben wir diese Ferienunterkunft errichtet. Wir möchten die Qualität unseres Angebotes dauerhaft hochhalten und legen großen Wert darauf, dass sich alle Gäste von Anfang bis Ende der Saison wohlfühlen. Daher bitten wir Sie, Ihre Ferienunterkunft mit demselben Respekt zu behandeln, den Sie Ihrem eigenen Zuhause entgegenbringen. Sie tragen maßgeblich dazu bei, dass wir Ihnen und anderen Gästen dauerhaft ein großartiges Zuhause auf Zeit anbieten können.
Allgemein
Bitte sehen Sie unsere Hausordnung nicht als Belehrung, sondern als einen Leitfaden für ein harmonisches Miteinander an. Sollte etwas unklar sein oder Sie irgendetwas vermissen, kontaktieren Sie uns gerne. So lassen sich Missverständnisse von Anfang an vermeiden. Tragen Sie bitte Sorge dafür, dass auch Ihre Mitreisenden die Hausordnung kennen und einhalten.
So sehr Sonnenschein dazu verleitet, sollte die Inneneinrichtung im Haus verbleiben und nicht in den Außenbereich getragen oder umgestellt werden. Um Beschädigungen zu vermeiden, bitten wir Sie auf das Umräumen von Einrichtungsgegenständen zu verzichten und das Betreten mit Straßenschuhen zu meiden.
Beschädigungen
Keine Angst: Nicht jedes Glas oder jeden zerbrochenen Telle stellen wir Ihnen sofort in Rechnung. Denn wir wissen: Niemand beschädigt absichtlich Sachen, es kann jedoch im Eifer des Gefechts mal etwas zu Bruch gehen. Wir bitten Sie, uns kleine Missgeschicke zeitnah mitzuteilen. So haben wir die Möglichkeit, schnell für Ersatz zu sorgen.
Sicherheits- und Sorgfaltspflicht
Die Ferienwohnungstüren sollte grundsätzlich geschlossen sein und beim Verlassen des Hauses per Schlüssel verschlossen werden. Vergessen Sie bitte auch nicht, die Fenster und Terrassentüren beim Verlassen der Ferienunterkunft zu schließen, um Einbruchs- und Unwetterschäden zu verhindern.
Umweltschutz
Nachhaltigkeit und Umweltschutz spielen für uns eine große Rolle. Daher bitten wir Sie um einen sparsamen Wasser- und Stromverbrauch. Stellen Sie sicher, dass Sie das Licht und alle elektronischen Geräte ausschalten, wenn Sie das Haus verlassen.
Küche
Da eine verschmutzte Küche niemandem ein Lächeln ins Gesicht zaubert, räumen Sie bitte Geschirr, Töpfe und Besteck nur gesäubert und getrocknet zurück in die Küchenschränke. Heiße Töpfe und andere Gegenstände sollten zur Vermeidung von Brandflecken nur mit Untersetzer auf die Tische oder die Arbeitsplatte abgestellt werden. Ein Schneidebrett als Unterlage verhindert unschöne Kratzer beim Schnippeln von Gemüse, Obst & Co. Unschöne Rückstände und Krusten im Backofen und Mikrowelle sollten entfernt werden. Ausreichend Reinigungsmittel stehen Ihnen zur Verfügung.
Bad
In Dusche, Waschbecken, Küchenspüle und Toilette dürfen keine Hygieneprodukte, Abfälle, Essensreste, schädliche Flüssigkeiten, Fette o. ä. geworfen bzw. geschüttet werden, da es sonst zu unangenehmen Verstopfungen kommen kann. Diese Gegenstände gehören in den dafür vorgesehenen Müllbehälter.
Lüften
Die Wohnung ist auch in der kalten Jahreszeit ausreichend zu lüften. Durch möglichst kurzfristiges, aber ausreichendes Stoßlüften (ca. 5-10 Minuten, mehrmals täglich) reduzieren Sie Schimmelbildung und tragen maßgeblich zum Infektionsschutz bei.
Grillen
Im Sinne des Brandschutzes Grillen Sie bitte nur auf dem dafür vorgesehenen Grillplatz auf der Terrasse, verzichten Sie bitte auf Brandbeschleuniger und ein offenes Feuer im Garten. Reinigen Sie den Grill nach Benutzung und entsorgen Sie die abgekühlte Asche und Grillreste in den Restmüll.
Entsorgung
Da wir zur Mülltrennung verpflichtet sind und dies auch aktiv befürworten, bitten wir Sie uns dabei zu helfen. Bitte trennen Sie Ihren Müll nach Bioabfällen (Komposter im Garten), Papier, Kunststoff (Gelbe Tonne), Restmüll und Glas. Entsprechende Entsorgungsmöglichkeiten befinden sich in der Ecke vor der Garage und im Eingangsbereich. Neue Mülltüten finden Sie im Spülen Schrank der Küche und im Wandschrank im Flur. Altglas und Papier entsorgen Sie bitte in den dafür vorgesehenen Altglascontainer. Diesen finden Sie auf dem Parkplatz zwischen Kirche und Friedhof am Anfang der Frühlingstraße.
Reinigung
Sollte Ihnen mal ein Missgeschick (hartnäckiger Schmutz, Flüssigkeiten auf Boden oder Arbeitsflächen usw.) passieren, bitten wir Sie dies sofort zu beseitigen. Wir bitten Sie, die Ferienwohnung bei Abreise besenrein zu hinterlassen und alles benutzte Geschirr und Geräte wieder sauber und trocken in die Schränke einzuräumen. Vermeiden Sie schwer zu entfernende Make-Up-Flecken auf Handtüchern, Bettwäsche und Möbel schon zu Beginn.
Ruhezeiten
Wir mögen unsere Nachbarn und sie mögen uns. Helfen Sie uns, dass es auch so bleibt. Bitte respektieren Sie die Gemeinschaft und versuchen Sie allgemeine Ruhezeiten wie Nacht- und Sonntagsruhe einzuhalten und lauten Lärm zwischen 23 Uhr und 8 Uhr zu vermeiden.
Party/Übernachtungsgäste
Wir eignen uns nicht als Party- oder Eventlocation. Möchten Sie während Ihres Aufenthaltes über Nacht Besuch empfangen, bitten wir um vorherige Absprache. Nicht angezeigten Personen ist die Übernachtung in der Unterkunft nicht gestattet.
Internet/WLAN
Die Nutzung des Internets ist für Sie kostenlos, erfolgt aber auf eigene Gefahr. Bitte beachten Sie, unsere Nutzungsbedingungen für Gäste-WLAN. Verboten sind kostenpflichtige Downloads/Filesharing Angebote. Sollten durch Fehlverhalten Forderungen Dritter entstehen werden diese an Sie weitergegeben.
Raucher
Das Rauchen ist im Haus nicht erlaubt. Sie können jedoch im Außenbereich, auf der Terrasse rauchen. Bitte entsorgen Sie alle Zigarettenstummel.
Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt, weil wir unsere Unterkunft auch an Allergiker vermieten.
Schlüssel
Bitte geben Sie die Schlüssel nie aus der Hand. Teilen Sie uns bitte umgehend einen Verlust von Schlüsseln mit. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Wiederbeschaffungskosten in Höhe von ca. 250, –€ in Rechnung stellen müssen.
Haftung
Der Vermieter haftet nicht für Wertgegenstände des Gastes/der Gäste.
Hausrecht
Bei sofort notwendigen Reparaturen/Dienstleistungen (z. B. Gärtner) kann es unerlässlich sein, dass der Vermieter oder Dienstleister die Ferienunterkunft während Ihres Aufenthaltes betreten muss. Natürlich werden wir das Betreten der Unterkunft oder des Grundstückes nach Möglichkeit vorher anmelden und mit Ihnen absprechen.
An- und Abreise
Bitte checken Sie nicht vor 16 Uhr am Anreisetag ein und verlassen Sie die Ferienunterkunft am Abreisetag bis 10 Uhr. Damit haben wir genügend Zeit, um sicherzustellen, dass jeder Gast eine saubere Unterkunft zum Genießen vorfindet.
Hygienemaßnahmen in Zeiten von Corona
Im Interesse all unserer Gäste und Mitarbeiter tragen wir Sorge dafür, dass in unserer Ferienunterkunft wichtige Hygieneregeln kommuniziert und befolgt werden. Unsere aktuellen Corona-Hinweise finden Sie im separaten Aushang.
Vielen Dank im Voraus, dass Sie super Gäste sind und ein harmonisches Miteinander zu schätzen wissen! Wir wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt in Ihrem Zuhause auf Zeit!
Die aktuell gültigen Vorgaben erfahren Sie gerne auf Anfrage.
Wir verweisen auf die DSGVO und unsere Gastaufnahmebedingungen:
https://www.haus-nahetal.de/?page_id=109
https://www.haus-nahetal.de/?page_id=14
- Weitere wichtige Hinweise zu einer Buchung in „Corona-Zeiten“:
- Aufgrund der Problematik durch die Pandemie können wir bis auf weiteres keine Kurzaufenthalte annehmen!
- Da wir heute noch nicht wissen was morgen bzw. in einigen Wochen oder Monaten sein wird bitten wir Sie um Verständnis, dass wir hier ggf. nicht zu den tgl. aktuellen Vorgaben und Auflagen Informationen geben können. Sollten Sie hierzu Fragen haben dürfen Sie sich aber gerne an uns wenden.
- Zur Reinigung der Wohnung benötigen wir alleine schon zu unserem persönlichen Schutz einen längeren Zeitraum.
- Sie als Gäste müssen unbedingt alle Vereinbarungen aus der Hausordnung, der Zusatzvereinbarung und den Gastaufnahmebedingungen einhalten.
- Reisegruppen dürfen nicht anreisen, sollte es sich um eine Gruppe handeln müssen Sie dazu umgehend Auskunft erteilen.
- Sollten Sie sich innerhalb vier Wochen vor Anreise im Ausland aufgehalten haben muss dies umgehend mitgeteilt werden.
- Sie sind dazu verpflichtet uns alle Namen-, Adressdaten und Telefonnummern der Mitreisenden Personen anzugeben.
- Weitere wichtige Hinweise zu einer Buchung in „Corona-Zeiten“:
- Aufgrund der Problematik durch die Pandemie können wir bis auf weiteres keine Kurzaufenthalte annehmen!
- Da wir heute noch nicht wissen was morgen bzw. in einigen Wochen oder Monaten sein wird bitten wir Sie um Verständnis, dass wir hier ggf. nicht zu den tgl. aktuellen Vorgaben und Auflagen Informationen geben können. Sollten Sie hierzu Fragen haben dürfen Sie sich aber gerne an uns wenden.
- Zur Reinigung der Wohnung benötigen wir alleine schon zu unserem persönlichen Schutz einen längeren Zeitraum.
- Sie als Gäste müssen unbedingt alle Vereinbarungen aus der Hausordnung, der Zusatzvereinbarung und den Gastaufnahmebedingungen einhalten.
- Reisegruppen dürfen nicht anreisen, sollte es sich um eine Gruppe handeln müssen Sie dazu umgehend Auskunft erteilen.
- Sollten Sie sich innerhalb vier Wochen vor Anreise im Ausland aufgehalten haben muss dies umgehend mitgeteilt werden.
- Sie sind dazu verpflichtet uns alle Namen-, Adressdaten und Telefonnummern der Mitreisenden Personen anzugeben.
- Die aktuell gültigen Vorgaben erfahren Sie gerne auf Anfrage.
- Wir verweisen auf die DSGVO und unsere Gastaufnahmebedingungen:
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https://www.haus-nahetal.de/?page_id=14
Datenschutzhinweise zur Führung von Kunden- und Gästelisten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
1. Verantwortlicher
Christine Veit – Ferienwohnung Haus Nahetal
Zum Winterborn 4
66625 Nohfelden – Deutschland
Vertretungsberechtigt: Veit Robert
E-Mail-Adresse: Info@haus-nahetal.de
Unsere Datenschutzerklärung: https://www.haus-nahetal.de/?page_id=109
Datenschutzbeauftragte/r: Christine Veit – info@haus-nahetal.de
Wir erheben nur die Daten von unseren Gästen die unabdingbar sind für die Rechnungstellung, die Buchung, die Rückerstattung der Kaution, die Rückverfolgung der Kontaktkette im Falle einer Infektion. Daten werden nur in einem Solchen Fall, siehe auch Gastaufnahmebedingungen und die Zusatzvereinbarung unter: https://www.haus-nahetal.de/?page_id=14 an Dritte weitergegeben. Wir werden Sie aber auch umgehend, insofern es uns möglich ist und sie für uns erreichbar sind, darüber informieren, wenn ihre Daten weitergegeben werden.

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